Wie müssen Pflanzenschutzmittel, die giftige Stoffe enthalten, abgepackt sein?


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Richtige Antwort:
  • in Originalpackungen mit vorgeschriebener Beschriftung und Kennzeichnung
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • RL 91/414/EWG Art. 16

Frage "III 7 14“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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