Text
Text
Fragen
1013
Feed
Analytics

Die Sachkunde nach § 5 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung (umgangssprachlich auch „Giftprüfung“ oder „Giftschein“ genannt) bescheinigt Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ (sehr giftig) oder O (brandfördernd) oder F+ (hochentzündlich) oder mit dem Gefahrensymbol Xn (gesundheitsschädlich) und den R-Sätzen R 40, R 62, R 63 oder R 68 zu kennzeichnen sind, über die mit ihrer Verwendung verbundenen Gefahren und die Kenntnis der einschlägigen Vorschriften.

https://de.wikipedia.org/wiki/Chemikalien-Verbotsverordnung

Untergeordnete Seiten (49)
20 Fragen
3 Fragen
Alle Inhalte auf dieser Seite stehen, soweit nicht anders angegeben, unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC-BY-4.0). Einzelne Elemente (aus anderen Quellen übernommene Fragen, Bilder, Videos, Textabschnitte etc.) können anderen Lizenzen unterliegen und sind entsprechend gekennzeichnet.