Wie können Indikationslücken geschlossen werden?


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Richtige Antwort:
  • Durch Zulassungserweiterung oder im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durch das BVL oder bei Kleinstkulturen durch die zuständige Landesbehörde.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1107/2009 Art. 51, 53; PflSchG § 22 (2);

Frage "III 7 22“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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