Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Durch Zulassungserweiterung oder im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durch das BVL oder bei Kleinstkulturen durch die zuständige Landesbehörde.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EG) Nr. 1107/2009 Art. 51, 53; PflSchG § 22 (2);
Frage "III 7 22“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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138 richtig / 42 falsch
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