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Richtige Antwort:
- Tagelöhner
Ergänzungen zur Antwort:
Als Generalstände (frz. États généraux) bezeichnet man in Frankreich die erstmals 1302 von König Philipp IV. einberufene Versammlung von Vertretern der drei Stände (siehe auch: Pierre Flote). Diese bestanden aus Klerus, Adel sowie dem Dritten Stand (frz. Tiers État). Jeder dieser Stände verfügte über ca. 300 Abgesandte.
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