Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Biozid-Meldeverordnung (ChemBiozidMeldeV)
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- §§ 14, 17 ChemG: Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) & Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- § 28 (11) ChemG: Biozid-Meldeverordnung (ChemBiozidMeldeV)
Frage "I1 2" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Themen
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521 richtig / 825 falsch
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