Chemikalienrecht bezeichnet als Gegenstand der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der rechtsvergleichenden Forschung die Gesamtheit der Sachverhalte, bei denen die Gefahren, die von Chemikalien ausgehen, abgewehrt werden sollen. In der Europäischen Union trat mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) im Jahre 2007 erstmals ein umfassendes internationales Regelwerk in Kraft, das in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar angewendet wird.
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