Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Alle Pflanzenschutzmittel müssen dem unmittelbaren Zugriff durch den Kunden entzogen sein.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- PflSchG § 23
Frage "III 7 32“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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113 richtig / 144 falsch
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