Welche Aussage zur Werbung für Biozidprodukte ist zutreffend?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Sie darf keine verharmlosenden Angaben enthalten.
  • Der Werbung für Biozidprodukte muss in einer sich deutlich vom Rest der Werbung abhebenden Weise Folgendes hinzugefügt werden: „Biozide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 72 Abs. 3: Sie darf keine verharmlosenden Angaben enthalten.
  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 72 Abs. 1: Der Werbung für Biozidprodukte muss in einer sich deutlich vom Rest der Werbung abhebenden Weise Folgendes hinzugefügt werden: „Biozide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“

Frage "III 7 99“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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