Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Eine behandelte Ware mit einer primären Biozidfunktion gilt als Biozidprodukt.
- Sie sind dazu bestimmt, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen.
- Sie können auch als giftig oder sehr giftig gekennzeichnet sein.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 3 (1) a)
Frage "I1 26" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Antwortwahrscheinlichkeit
51% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
8 mal beantwortet
3 richtig / 5 falsch
8 mal beantwortet
3 richtig / 5 falsch
Von allen Nutzern:
561 mal beantwortet
288 richtig / 273 falsch
561 mal beantwortet
288 richtig / 273 falsch