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Richtige Antwort:
- Sie ist auch unter der Abkürzung CLP-Verordnung bekannt (CLP, regulation on Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures).
- Sie wird auch GHS-Verordnung genannt (abgeleitet durch die Implementierung des Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen in die EU).
- Ziel der Verordnung ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- VO (EG) Nr. 1272/2008 Erwägungsgrund (5)
Frage "I1 " aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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