Welche Aussage in Bezug auf die sogenannte “REACH-Verordnung” der EU ist richtig?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • REACH verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Ermittlung der gefährlichen Eigenschaften (wie z. B. giftig, krebserzeugend, umweltgefährlich) von Stoffen (Chemikalien und Naturstoffe).
  • Das ehemalige duale System für „alte“ und „neue“ Stoffe im Chemikalienrecht wurde aufgehoben.
  • Die europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki verwaltet die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
  • In der REACH-VO gibt es ein Zulassungsverfahren für bestimmte Stoffe mit hoher Besorgnis.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • VO (EG) Nr. 1907/2006

Frage "I1 8" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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