Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Chargennummer oder Bezeichnung der Formulierung
- Verfallsdatum unter normalen Lagerungsbedingungen.
- Anweisungen für die sichere Entsorgung des Biozidproduktes und seiner Verpackung.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 k): Chargennummer oder Bezeichnung der Formulierung; Verfallsdatum unter normalen Lagerungsbedingungen.
- VO (EU) Nr. 528/2012 Art.69 Abs. 2 j): Anweisungen für die sichere Entsorgung des Biozidproduktes und seiner Verpackung.
Frage "III 7 65“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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115 richtig / 46 falsch
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