Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen und jegliche Anweisungen für Erste Hilfe
- falls ein Merkblatt beigelegt ist, den Satz: „Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt lesen“
- die Art der Formulierung
- die Bezeichnung eines jeden Wirkstoffs und seine Konzentration in metrischen Einheiten
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 h): Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen und jegliche Anweisungen für Erste Hilfe
- VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 i): falls ein Merkblatt beigelegt ist, den Satz: „Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt lesen“
- VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 i): die Art der Formulierung
- VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 a): die Bezeichnung eines jeden Wirkstoffs und seine Konzentration in metrischen Einheiten
Frage "III 7 101“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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