Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Gefahrenpiktogramm zur Vermittlung einer bestimmten Information über die betreffende Gefahr eines gefährlichen Stoffes
- einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien weltweit
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 2 Nr. 3: Gefahrenpiktogramm zur Vermittlung einer bestimmten Information über die betreffende Gefahr eines gefährlichen Stoffes
- VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 1: Erwägungsgrund (4): einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien weltweit
Frage "I1 35" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Themen
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