Was versteht man unter Inverkehrbringen nach dem Chemikaliengesetz?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • die Abgabe eines Stoffes an ein anderes Unternehmen zum Zwecke der Entsorgung
  • die Einfuhr eines Stoffes in die Bundesrepublik Deutschland
  • die Bereitstellung einer Zubereitung/ eines Gemisches zur Abholung durch einen Kunden
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemG § 3 Nr. 9

Frage "I1 19" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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