Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- die Abgabe eines Stoffes an ein anderes Unternehmen zum Zwecke der Entsorgung
- die Einfuhr eines Stoffes in die Bundesrepublik Deutschland
- die Bereitstellung einer Zubereitung/ eines Gemisches zur Abholung durch einen Kunden
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- ChemG § 3 Nr. 9
Frage "I1 19" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Themen
Antwortwahrscheinlichkeit
25% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
83 mal beantwortet
26 richtig / 57 falsch
83 mal beantwortet
26 richtig / 57 falsch
Von allen Nutzern:
1.896 mal beantwortet
478 richtig / 1.418 falsch
1.896 mal beantwortet
478 richtig / 1.418 falsch