Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Rückstände eines Pflanzenschutzmittels, die das pflanzliche Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens maximal enthalten darf
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- RHmV§1(1)
Frage "III 7 78“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Antwortwahrscheinlichkeit
76% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
3 mal beantwortet
2 richtig / 1 falsch
3 mal beantwortet
2 richtig / 1 falsch
Von allen Nutzern:
175 mal beantwortet
134 richtig / 41 falsch
175 mal beantwortet
134 richtig / 41 falsch