Unter welchen Bedingungen dürfen Pflanzenschutzmittel auf Freilandflächen ohne Genehmigung angewendet werden?


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Richtige Antwort:
  • nur, wenn die Freilandflächen land- oder forstwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzt werden
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • PflSchG § 12 (2)

Frage "III 7 37“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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