Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- nur, wenn die Freilandflächen land- oder forstwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzt werden
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- PflSchG § 12 (2)
Frage "III 7 37“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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