Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- ja, jedes Pflanzenschutzmittel, das in Deutschland in den Verkehr gebracht werden soll, muss zugelassen sein
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- PflSchG §; VO (EG) Nr. 1107/2009 Art. 28
Frage "III 7 10“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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