Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- gesundheitsschädlich
- krebserzeugend
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- ChemG § 3a (1) Nr. 8: gesundheitsschädlich
- ChemG § 3a (1) Nr. 12: krebserzeugend
Frage "I1 23" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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326 richtig / 505 falsch
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