Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- für giftige
- für sehr giftige
- für gesundheitsschädliche
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV Anh. I Nr. 3
Frage "III 7 71“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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Von Dir:
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1 richtig / 3 falsch
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248 mal beantwortet
85 richtig / 163 falsch
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