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Richtige Antwort:
- Begasungen mit giftigen Gasen erfordern immer eine Sachkunde nach Anhang I GefStoffV.
- Mit Erlaubnis zur Durchführung von Begasungen können giftige Begasungsmittel gekauft werden.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV Anh. I Nr. 4: Begasungen mit giftigen Gasen erfordern immer eine Sachkunde nach Anhang I GefStoffV.
- ChemVerbotsV § 3 (1) Nr. 4: Mit Erlaubnis zur Durchführung von Begasungen können giftige Begasungsmittel gekauft werden.
Frage "III 7 54“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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