Ein Händler hat noch ein Pflanzenschutzmittel, dessen Zulassung seit einer Woche abgelaufen ist, in seinem Lager. Welcher Abgabeweg steht ihm offen?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Er lässt das Präparat sachgerecht entsorgen.
  • Er darf das Mittel noch 6 Monate lang verkaufen.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • KrWG § 48: Er lässt das Präparat sachgerecht entsorgen.
  • PflSchG § 28 (4): Er darf das Mittel noch 6 Monate lang verkaufen.

Frage "III 8 49“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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