Ein Händler hat noch ein Pflanzenschutzmittel, dessen Zulassung abgelaufen ist, in seinem Lager. Wie verhält sich der Händler rechtskonform?


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Richtige Antwort:
  • Die Zulassung ist seit 7 Monaten abgelaufen; das Präparat ist sachgerecht zu entsorgen.
  • nach Zulassungsende durch Zeitablauf dürfen Lagebestände des Mittels im Regelfall noch 6 Monate abverkauft werden.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • KrWG § 48: Die Zulassung ist seit 7 Monaten abgelaufen; das Präparat ist sachgerecht zu entsorgen.
  • PflSchG § 28 (4): nach Zulassungsende durch Zeitablauf dürfen Lagebestände des Mittels im Regelfall noch 6 Monate abverkauft werden.

Frage "III 8 45“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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