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Richtige Antwort:
- Die Zulassung ist seit 7 Monaten abgelaufen; das Präparat ist sachgerecht zu entsorgen.
- nach Zulassungsende durch Zeitablauf dürfen Lagebestände des Mittels im Regelfall noch 6 Monate abverkauft werden.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- KrWG § 48: Die Zulassung ist seit 7 Monaten abgelaufen; das Präparat ist sachgerecht zu entsorgen.
- PflSchG § 28 (4): nach Zulassungsende durch Zeitablauf dürfen Lagebestände des Mittels im Regelfall noch 6 Monate abverkauft werden.
Frage "III 8 45“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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