Dürfen Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Naturdenkmälern angewendet werden?


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Richtige Antwort:
  • Die in den Anlagen 2 oder 3 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung aufgeführten Stoffe und die daraus hergestellten Gemische dürfen nicht angewendet werden.
  • Die in Anlage 3 Abschnitt B der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung genannten Stoffe und Gemische dürfen angewandt werden, wenn eine Anwendung in der Schutzregelung ausdrücklich gestattet ist.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • PflSchAnwV § 4

Frage "III 7 38“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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