Durch welche Verordnung wird das Inverkehrbringen von Holzschutzmitteln, die Teeröle oder Bestandteile aus Teerölen enthalten, mit bestimmten Ausnahmen verboten?


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Richtige Antwort:
  • durch die Chemikalien-Verbotsverordnung bzw. Nr. 31 des Anhangs XVII der REACH- Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemVerbotsV Anh. zu § 1 Abschn. 17

Frage "III 6 3“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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