Die Vorschriften für Gefahrstoffe gelten auch für


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Richtige Antwort:
  • Stoffe, die nach § 3 a Chemikaliengesetz eingestuft sind.
  • Stoffe und Erzeugnisse, aus denen bei Herstellung oder Verwendung gefährliche Stoffe entstehen.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemG § 19 (2) Nr. 1: Stoffe, die nach § 3 a Chemikaliengesetz eingestuft sind.
  • ChemG § 19 (2) Nr. 3: Stoffe und Erzeugnisse, aus denen bei Herstellung oder Verwendung gefährliche Stoffe entstehen.

Frage "I1 10" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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