Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Einzelheiten zur Zulassung von Biozidprodukten
- Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Schutzvorschriften für Beschäftigte
- Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Verboten für Gefahrstoffe
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- ChemG §§ 12a-12j (Abschnitt IIa): Einzelheiten zur Zulassung von Biozidprodukten
- ChemG § 19 (1): Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Schutzvorschriften für Beschäftigte
- ChemG § 17 (1): Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Verboten für Gefahrstoffe
Frage "I1 3" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Themen
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441 richtig / 592 falsch
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