Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- ja, und zwar die zuständige Landesbehörde nach § 23 Abs. 2 Chemikaliengesetz für einen begrenzten Zeitraum
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- ChemG § 23 (2)
Frage "I1 15" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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