Bei der Durchführung der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] wirken nach Maßgabe des Chemikaliengesetzes verschiedene Bundesoberbehörden mit. Nennen Sie die Bundesstelle für Chemikalien nach dem Chemikaliengesetz!


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemG § 4 (1) Nr. 1: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Frage "I1 18" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
74% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
60 mal beantwortet
37 richtig / 23 falsch
Von allen Nutzern:
762 mal beantwortet
566 richtig / 196 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
168
1065