Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- ChemG § 4 (1) Nr. 1: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Frage "I1 18" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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