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Richtige Antwort:
- Biozidprodukte, die mit Lebensmitteln, Getränken oder Futtermitteln verwechselt werden können, sind so zu verpacken, dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen Versehens auf ein Minimum beschränkt wird.
- Zulassungen für Biozidprodukte können den Anwenderkreis beschränken.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 1: Biozidprodukte, die mit Lebensmitteln, Getränken oder Futtermitteln verwechselt werden können, sind so zu verpacken, dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen Versehens auf ein Minimum beschränkt wird.
- VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 m): Zulassungen für Biozidprodukte können den Anwenderkreis beschränken.
Frage "III 7 95“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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