Worüber muss ein Verkäufer einen Kunden unterrichten, wenn er ein Gemisch, das mit den R-Sätzen R 40, R 62, R 63 oder R 68 gekennzeichnet ist, abgibt?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • über die mit der Verwendung verbundenen Gefahren
  • über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
  • über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei unvorhergesehenem Verschütten oder Freisetzen
  • über die ordnungsgemäße Entsorgung
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 3 (1)

Frage "I 3 67“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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