Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- in der konsolidierten Liste der EU über die Durchführungsbeschlüsse der Kommission zur Nichtgenehmigung von Wirkstoffen für die entsprechenden Biozidproduktarten, die z.B. über die Seiten der BAuA (Biozide) zugänglich ist
- im Verzeichnis der gemeldeten Biozidprodukte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 9 (1) b) i.V.m. der Nichtgenehmigung von Dichlorvos für Produktart 18: in der konsolidierten Liste der EU über die Durchführungsbeschlüsse der Kommission zur Nichtgenehmigung von Wirkstoffen für die entsprechenden Biozidproduktarten, die z.B. über die Seiten der BAuA (Biozide) zugänglich ist
- Verzeichnis der gemeldeten Biozidprodukte der BAuA: im Verzeichnis der gemeldeten Biozidprodukte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Frage "III 4 72“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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