Wirkstoffe in Biozidprodukten unterliegen derzeit einem europäischen Überprüfungsprogramm. Wo informieren Sie sich, ob Biozidprodukte der Produktart 18 (Insektizide) mit dem Wirkstoff „Dichlorvos“ noch verkehrsfähig sind?


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Richtige Antwort:
  • in der konsolidierten Liste der EU über die Durchführungsbeschlüsse der Kommission zur Nichtgenehmigung von Wirkstoffen für die entsprechenden Biozidproduktarten, die z.B. über die Seiten der BAuA (Biozide) zugänglich ist
  • im Verzeichnis der gemeldeten Biozidprodukte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 9 (1) b) i.V.m. der Nichtgenehmigung von Dichlorvos für Produktart 18: in der konsolidierten Liste der EU über die Durchführungsbeschlüsse der Kommission zur Nichtgenehmigung von Wirkstoffen für die entsprechenden Biozidproduktarten, die z.B. über die Seiten der BAuA (Biozide) zugänglich ist
  • Verzeichnis der gemeldeten Biozidprodukte der BAuA: im Verzeichnis der gemeldeten Biozidprodukte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Frage "III 4 72“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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