Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Jede, die nach Verhältniswahlrecht genug Wahlstimmen für einen Kandidaten erhielt.
Ergänzungen zur Antwort:
Die heute im Grundgesetz verankerte 5%-Hürde gab es in der Weimarer Verfassung noch nicht. So konnte jede Partei, die Wahlstimmen für mindestens einen Listenplatz erhielt, in den Reichstag einziehen. Dort waren zeitweise bis zu 17, selten jedoch weniger als 11 verschiedene Parteien vertreten.
Themen
Antwortwahrscheinlichkeit
75% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
18 mal beantwortet
13 richtig / 5 falsch
18 mal beantwortet
13 richtig / 5 falsch
Von allen Nutzern:
575 mal beantwortet
434 richtig / 141 falsch
575 mal beantwortet
434 richtig / 141 falsch