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- Durch Verbot der Burschenschaften und Einführung von Pressezensur.
- Eindämmung der National- und Verfassungsbewegung unter Duldung von Polzeigewalt.
- Wandlung des Charakters des Deutschen Bundes zum Instrument zur "Einhaltung der Ruhe".
Mit den Karlsbader Beschlüssen wurden die Burschenschaften verboten, eine Pressezensur eingeführt und die Einzelstaaten zur Eindämmung der National- und Verfassungsbewegung angehalten. Diese Unterbindung "revolutionärer Umtriebe" definierte den Staatszweck des Deutschen Bundes für die Folgezeit. Nach der Wiener Schlussakte galt der Deutsche Bund vollends als Instrument zur "Erhaltung der Ruhe". Die Einzelstaaten wurden erneut unter Androhung von Sanktionen auf ein "monarchisches System" eingeschworen, in dem der Führungsanspruch von Fürsten und Dynastien resolut gewährleistet werden sollte. Die gerade in einigen Staaten erstrittenen Mitbestimmungsrechte des Volkes wurden hingegen eng begrenzt und unterdrückt. Infolgedessen vollzog die Gesellschaft für die Jahre der Restauration tatsächlich einen gewissen Rückzug in den privaten Bereich. Pressezensur und Polizeigewalt wurden zu charakteristischen Merkmalen der Zeit.
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