Wie muss der Empfang giftiger und sehr giftiger Stoffe und Gemische durch private Abnehmer bestätigt werden?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • durch Unterschrift des Empfängers im Abgabebuch oder auf einem gesonderten Empfangsschein
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 3 (3)

Frage "I 3 64“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
53% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
6 mal beantwortet
2 richtig / 4 falsch
Von allen Nutzern:
498 mal beantwortet
268 richtig / 230 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
176
1082