Wie die Ausführung der Kennzeichnung gefährlicher Stoffe zu erfolgen hat, ist


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Richtige Antwort:
  • in der Gefahrstoffverordnung geregelt.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • GefStoffV Abschnitt 2 i.V.m. VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 17

Frage "I 2 43“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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