Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- macht sich strafbar und muss mit Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- ChemVerbotsV § 8 (1) Nr. 2
Frage "I 5 3“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Antwortwahrscheinlichkeit
75% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
16 mal beantwortet
13 richtig / 3 falsch
16 mal beantwortet
13 richtig / 3 falsch
Von allen Nutzern:
533 mal beantwortet
405 richtig / 128 falsch
533 mal beantwortet
405 richtig / 128 falsch