Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- handelt gegen die Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
- handelt ordnungswidrig.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- ChemVerbotsV § 7 (2) Nr. 3
Frage "I 5 4“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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327 richtig / 258 falsch
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