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Richtige Antwort:
- Die Reichsritter.
Ergänzungen zur Antwort:
Zu den weltlichen Reichsständen gehörten:
- Die vier, später sechs weltlichen Kurfürsten: der Pfalzgraf bei Rhein („Kurpfalz“), der Herzog von Sachsen-Wittenberg („Kursachsen“), der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen; ab 1623/48 der Herzog von Bayern, ab 1692/1708 auch der Herzog von Braunschweig-Lüneburg-Calenberg („Kurhannover“).
- Reichsfürsten, Grafen und Herren.
- Die Freien Städte und Reichsstädte.
Seit 1489 waren die Stände im Reichstag des Heiligen Römischen Reiches in drei Kollegien gegliedert. Man unterschied das Kurfürstenkollegium/den Kurfürstenrat, den Reichsfürstenrat und das Kollegium der Reichsstädte. Die Grafen und Herren waren innerhalb des Reichsfürstenrats nicht mit Einzel- bzw. Virilstimmen vertreten, sondern als Mitglieder von zunächst zwei, später vier Grafenbänken, die je eine Kuriatstimme führten.
Die Reichsritter waren zwar reichsunmittelbar, jedoch nicht als Stände auf dem Reichstag vertreten; sie versuchten mehrfach vergeblich, für sich wenigstens eine korporative Reichsstandschaft zu erlangen.
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