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Richtige Antwort:
- Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- ChemVerbotsV § 3 (1) Nr. 3
Frage "I 3 56“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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499 richtig / 56 falsch
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