Welches sind gemäß der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 für das Lagern nicht geeignete Lagerorte und -räume?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Verkehrswege
  • Pausen-, Bereitschafts-, Sanitärräume
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • TRGS 510 Nr. 4.2 Abs (4) Satz 1: Verkehrswege
  • TRGS 510 Nr. 4.2 Abs (4) Satz 2: Pausen-, Bereitschafts-, Sanitärräume

Frage "II 8 4“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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12 richtig / 3 falsch
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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