Welcher der nachstehend aufgeführten Stoffe ist als fungizider Wirkstoff für die Verwendung in Holzschutzmitteln (Biozidproduktart 8) gemäß Biozidprodukte-Recht zugelassen?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • IPBC (3-Iodo-2-propynyl butylcarbamate)
  • Dichlofluanid
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EU) Nr. 528/2012 Anh. V Produktart 8 i.V.m. Art. 9 (1) a)

Frage "III 4 24“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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