Welche unveräußerlichen Menschenrechte kannten die Polisbewohner in Athen nicht?


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Richtige Antwort:
  • Recht auf Meinungsfreiheit.
  • Recht auf Opposition/Minderheit gegen die Mehrheitsherrschaft der Demokratie.
  • Gleichheit der personengebundenen Rechte aller Menschen.
  • Pressefreiheit.
Ergänzungen zur Antwort:

Unveräußerliche Menschenrechte, wie das Recht auf Meinungsfreiheit oder das Recht einer Opposition oder Minderheit gegen die Mehrheitsherrschaft der Demokratie, kannte die Antike nicht. Gleichheit vor dem Gesetz (isonomia), wie die Athener sie verstanden, kann deshalb nicht in eins gesetzt werden mit der Gleichheit an individuellen, vor allem an die Person gebundenen Rechten. Der Einzelne definierte sich durch seine Mitgliedschaft in der athenischen Polis, hier und nur hier war er frei und gleich.

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CC BY 4.0
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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