Welche Voraussetzung ist für eine Erlaubnis zum Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Gemische nach der Chemikalien-Verbotsverordnung notwendig?


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Richtige Antwort:
  • die erforderliche Zuverlässigkeit
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 2 (2) Nr. 2

Frage "I 3 36“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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