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Richtige Antwort:
- Sehr giftige Stoffe und Zubereitungen (T+)
- Kaliumnitrat (CAS-Nummer 7757-79-1)
- Giftige Stoffe und Zubereitungen (T)
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- ChemVerbotsV § 4 (2) i.V.m. § 2 (1): Sehr giftige Stoffe und Zubereitungen (T+), Giftige Stoffe und Zubereitungen (T)
- ChemVerbotsV § 4 (2) i.V.m. § 3 (1) Satz 4 Nr. 3: Kaliumnitrat (CAS-Nummer 7757-79-1)
Frage "I 3 90“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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