Welche Stoffe gehören zu den sogenannten Sprengstoffgrundchemikalien nach Chemikalien- Verbotsverordnung und dürfen daher im Versandhandel nicht an Privatkunden abgegeben werden?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Ammoniumnitrat (CAS-Nummer 6484-52-2)
  • Kaliumchlorat (CAS-Nummer 3811-04-9)
  • Natriumnitrat (CAS-Nummer 7631-99-4)
  • Wasserstoffperoxidlösungen mit einem Massegehalt von mehr als 12 Prozent (CAS- Nummer 7722-84-1)
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemVerbotsV § 3 (1) Satz 4 Nr. 1, 2, 7 u. 8 i.V.m. § 4 (2)

Frage "I 3 89“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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