Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- sachgerechte Gestaltung und Einrichtung des Lagers
- Vermeidung des unbeabsichtigten Freisetzens von Gefahrstoffen
- Rauchverbot
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- TRGS 510 Nr. 4.1 Abs. (1) Satz 1: sachgerechte Gestaltung und Einrichtung des Lagers
- TRGS 510 Nr. 4.1 Abs. (1) Satz 6: Vermeidung des unbeabsichtigten Freisetzens von Gefahrstoffen
- TRGS 510 Nr. 4.3.2 Abs. (7): Rauchverbot
Frage "II 8 6“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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3 richtig / 15 falsch
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239 richtig / 256 falsch
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