Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Reinigungsmittel, die mit dem Gefahrensymbol C (ätzend) zu kennzeichnen sind und deren Verpackung mit kindergesicherten Verschlüssen ausgestattet sind.
- Gemische, die mit den Gefahrensymbolen F (leichtentzündlich) oder Xi (reizend) gekennzeichnet sind.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- ChemVerbotsV § 4
Frage "I 3 73“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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245 richtig / 314 falsch
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