Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Gesundheitsschädlich beim Einatmen
- Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
- Reizen die Augen, die Atmungsorgane und die Haut
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3.1
Frage "II 4 85“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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Antworten
Von Dir:
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3 richtig / 6 falsch
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Von allen Nutzern:
471 mal beantwortet
228 richtig / 243 falsch
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