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Richtige Antwort:
- Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die aus Deutschland in Staaten außerhalb der EU und des EWR verbracht werden, müssen nicht nach den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung verpackt und gekennzeichnet sein.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- RL 67/548/EWG Art. 24 (6 b)
Frage "II 7 20“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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153 richtig / 219 falsch
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