Welche Aussage zur Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen ist richtig?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die aus Deutschland in Staaten außerhalb der EU und des EWR verbracht werden, müssen nicht nach den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung verpackt und gekennzeichnet sein.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • RL 67/548/EWG Art. 24 (6 b)

Frage "II 7 20“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
41% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
9 mal beantwortet
1 richtig / 8 falsch
Von allen Nutzern:
372 mal beantwortet
153 richtig / 219 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
172
862